Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.
Unternehmer, Privatpersonen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Vereine müssen bestehende Situationen und geplante Veränderungen stets auch mit Blick auf steuerliche Beurteilungen betrachten.
Als Steuerberater bieten wir unseren Mandanten Vertretungs- und Empfangsvollmacht an. Damit führt das Finanzamt jegliche Korrespondenz mit uns.
Die Steuerkanzlei Kraus unterstützt Sie langfristig als unabhängiger, zuverlässiger und kompetenter Ratgeber – ehrlich und fair!