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Leistungen

Kompetent, zuverlässig, partnerschaftlich

Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.

Unternehmer, Privatpersonen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Vereine müssen bestehende Situationen und geplante Veränderungen stets auch mit Blick auf steuerliche Beurteilungen betrachten.

Als Steuerberater bieten wir unseren Mandanten Vertretungs- und Empfangsvollmacht an. Damit führt das Finanzamt jegliche Korrespondenz mit uns.

Die Steuerkanzlei Kraus unterstützt Sie langfristig als unabhängiger, zuverlässiger und kompetenter Ratgeber – ehrlich und fair!

Überblick über die Leistungen der Kanzlei Kraus:

Finanz-, Gehalts- und Lohnbuchhaltung

Vom Freiberufler bis hin zu Kapitalgesellschaften – wichtiger Bestandteil jedes Unternehmens ist die Finanz-, Gehalts- und Lohnbuchhaltung. Aufbauend auf den Zahlen der Buchhaltung und unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorschriften bildet der Jahresabschluß den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens ab und gibt Auskunft über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage.

Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt bietet Ihnen umfassende Leistungen zur Finanz-, Gehalts- und Lohnbuchhaltung.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses bieten wir Ihnen u.a. folgende Leistungen:
  • Durchführung des Jahresabschlusses für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Freiberufler und gewerbliche Einzelunternehmer
  • Erstellung der Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung
  • Erstellung eines Anhangs für Ihren Jahresabschluss
  • Erstellung von Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen, Zwischenbilanzen und sonstigen speziellen Jahresabschlüssen
  • Anfertigung von Bilanzberichten und aussagekräftigen Bilanzanalysen
  • Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 Einkommenssteuergesetz (EStG)
Im Bereich der Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen u.a. folgende Leistungen an:
  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung von Papierbelegen
  • Übernahme Ihrer digitalen Daten z.B. aus Warenwirtschaftsprogrammen, der Bank- oder Kassenverwaltung oder digitaler Belege
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
Gehalts- und Lohnbuchhaltung

Durch ständig neue Haftungs-, Melde- und Dokumentationsvorschriften wird die Gehalts- und Lohnbuchhaltung immer komplexer. Was für Großunternehmen gilt, gilt vor allem auch für kleine und mittelständische Betriebe. Es ist daher sowohl betriebswirtschaftlich effizienter als auch aus haftungsrechtlichen Gründen sinnvoller, die Lohn- und Gehaltsabrechung komplett auszulagern und von Spezialisten erstellen zu lassen.

Im Bereich Lohnbuchhaltung bieten wir Ihnen u.a. folgende Leistungen:
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen

Online Buchführung/digitales Belegbuchen

Das digitale Belegwesen ermöglicht eine hochmoderne und topaktuelle Buchführung.

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung des Büroalltags bieten wir unseren Mandanten die Möglichkeit, uns aus unterschiedlichen Bürosoftwareprogrammen, die Lohn- und Finanzbuchhaltung digital zu übermitteln.

Teilen Sie uns einfach mit, mit welcher Software Sie arbeiten – gerne beraten wir Sie auch beim Umstieg von der „händischen Buchhaltung“ auf die „digitalisierte Buchhaltung“.

Wir buchen anhand der digitalisierten Belege die Geschäftsvorfälle und stellen dem Mandanten ein elektronisch durchsuchbares Archiv sowie tages- bzw. wochenaktuelle Auswertungen zur Steuerung des Unternehmens zur Verfügung.

Vorteile für den Mandanten:
  • Kein Pendelordner, kein Belegtransport mehr
  • Sie behalten alle Belege im Haus und können diese nach Ihren Anforderungen archivieren
  • Sie bekommen ein online durchsuchbares Archiv
  • Sie bekommen aktuelle Auswertungen zur Unternehmenssteuerung
  • Ihr Aufwand wird drastisch reduziert
  • Ressourcen werden frei

Beratungsschwerpunkte

Branchen die die Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt betreuen oder betreut haben:

Industrie
  • Anlagenbau
  • Metallverarbeitung
  • usw
Handel:
  • Gartenbaubetriebe
  • Land- und Forstwirte
  • Automobil (Autohäuser)
  • EDV- & IT-Unternehmen
  • Einrichtung/Möbel
  • Einzelhandel
  • usw
Dienstleistung:
  • Anwälte/Patentanwälte
  • Architekten- Einrichtung/Möbel
  • Zeitarbeit
  • Versicherungsunternehmen / Versicherungsmakler
  • usw
Handwerk:
  • Elektroinstallation
  • EDV- & IT-Unternehmen
  • Einrichtung/Möbel
  • Einzelhandel
  • usw
Vereine und Institutionen:
  • Fußball e.V.
  • Sportverein e.V.

Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen im Umgang mit vielen unterschiedlichen Branchen.

Jahresabschlüsse

Vom Freiberufler bis hin zu Kapitalgesellschaften – Ihr Jahresabschluss ist bei Steuerkanzlei Kraus Kraus in Ingolstadt, in besten Händen.

Bei einem Jahresabschluss gibt es viel zu beachten. Aufbauend auf den Zahlen der Buchhaltung und unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorschriften bildet der Jahresabschluß den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens ab und gibt Auskunft über die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nutzen wir in enger Abstimmung mit Ihnen Bilanzierungs- und Bewertungsspielräume. Wir erläutern Ihnen umfassend deren Vor- und Nachteile, z.B. unter Ratinggesichtspunkten.

Des Weiteren prüfen wir auf Wunsch regelmäßig die Aktualität und Zweckmäßigkeit von Verträgen, z.B. über Geschäftsführergehälter, Darlehen oder Pacht.

Bei Betriebsprüfungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, die Durchsetzung Ihrer Rechte ist dabei unser oberstes Ziel. Desweiteren gehört auch die Vertretung in außer- und finanzgerichtlichen Verfahren gegenüber den Finanzbehörden zu unserem Leistungsspektrum.

Nicht zuletzt bereiten wir Ihnen alle erforderlichen Steuererklärungen unterschriftsreif vor.

Weitere Leistungen in Übersicht:
  • Jahresabschlüsse (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) mit und ohne Plausibilitätsprüfung
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Sonderbilanzen
  • Ergänzungsbilanzen
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen
  • Finanz-/Vermögensstatus
  • Zwischenbilanzen, Statuserstellung
  • Konzernabschluss
  • Offenlegungsbilanz sowie Einreichung beim elektronischen Handelsregister

Steuererklärungen und Steuerberatung (privat und geschäftlich)

Das komplizierte Paragraphenwerk des Steuerrechts ist ständigen Änderungen unterworfen -kompetente Steuerberatung bedeutet daher, immer auf dem neuesten Stand zu sein, um den hohen Anforderungen in Ihrem Sinne gerecht zu werden.

Das hochqualifizierte Team der Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt, bietet in vielen Bereichen der Steuer langjährige Erfahrungen, hohe Kompetenz, Zuverlässigkeit und Integrität.

Weitere Leistungen in Übersicht:
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Vermögensaufstellung
  • Vermögensteuer
  • Grundbesitzbewertung
  • Schenkungsteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Sonstige Steuern
  • Ermittlung von privaten Veräußerungsgewinnen (Spekulationsgewinne)
  • Feststellungserklärung
  • Lohnsteuerermäßigungsantrag
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung
  • Steuerbescheidprüfung

Betreuung bei Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist ein bedeutsames Mittel der Finanzämter im Rahmen der Steueraufsicht. Wann jemand geprüft wird, ist in der Regel nicht vorhersehbar.

Besonders wenn Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, ist eine Prüfung durch das Finanzamt möglich.

Einer Betriebsprüfung kann man nicht entgehen – aber man kann sich darauf vorbereiten.

Die Steuerkanzlei Kraus Ingolstadt ist dabei Ihr zuverlässiger Partner.

Es gibt unterschiedliche Arten von Betriebsprüfungen z.B.:
  • Betriebsprüfungen
  • Lohnsteuerprüfungen
  • Sonderprüfungen (Umsatzsteuerliche Prüfungen bestimmter Vorgänge)
Betriebsprüfungen des Finanzamts finden in der Regel in unseren Kanzleiräumen statt.

Wir betreuen Sie bei Betriebsprüfungen und sorgen dafür, dass die benötigten Unterlagen schnell zur Verfügung stehen, um eine zügige Überprüfung zu gewährleisten.

Wir beantworten die Fragen des Prüfers bei Betriebsprüfungen und klären Sachverhalte.

Kontrolle des Prüfberichts und der Steuerbescheide

Der Prüfbericht und Ihre Steuerbescheide werden bei uns sofort nach Erhalt auf Richtigkeit überprüft.

Rechtsbehelfe

Sollten bei der Kontrolle Ihrer Steuerbescheide Unstimmigkeiten auftauchen, legen wir nach Rücksprache mit Ihnen, Einspruch beim Finanzamt für Sie ein. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um zu einem positiven Ergebnis zu gelangen.

Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen im Umgang mit Betriebsprüfungen.

Steuerliche Angelegenheiten von Vereinen

Die steuerrechtlichen Vorschriften für Vereine sind ein Spezialgebiet unserer Steuerberatung.

Ob Buchhaltung, Steuererklärungen oder Fragen der Gemeinnützigkeit – Steuerkanzlei Kraus Ingolstadt, betreut Vereine von der Gründung an und hilft steuerliche Pflichten, wirtschaftliches Handeln und Vereinszweck miteinander in Einklang zu bringen.

  • Finanzbuchhaltung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Beratung zu Spendenbescheinigungen
  • Beratung im Rahmen der Vereinsbesteuerung, z.B. Zweckbetrieb/wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Mitwirkung bei der Satzungsgestaltung
  • Beratung bei ausländischen Stiftungen
  • Beratung bei der Legalisierung ausländischer Stiftungsstrukturen
  • Beratung und Antragsverfahren auf Anerkennung des Vereins beim zuständigen Finanzamt
  • Beratung zur Gefährdung der Gemeinnützigkeit
  • Beratung zur Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit
Steuerberatung für Neugründungen von Vereinen & Verbänden

Sie möchten einen neuen Verein oder Verband gründen? – oder suchen einen Steuerberater für Ihren bestehenden Verein oder Verband, dann sind Sie bei Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt genau richtig.

Seit vielen Jahren beraten und betreuen wir Vereine und Verbände umfänglich bei Steuerfragen.

Profitieren von diesem unfangreichem Wissen für Ihre Neugründung. Denn es gibt vieles zu beachten.

Auszug aus unserem steuerrelevanten Leistungsangebot für Vereine und Verbände:
  • Gründung Ihres (gemeinützigen oder nicht-gemeinützigen Vereins oder Verbands unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher Vorgaben – inkl. der Abstimmung mit den Finanzbehörden
  • Planung optimaler gemeinnützigkeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Strukturen und Planung und Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen, z.B. Umwandlungen und Ausgliederungen (Tochter-GmbHs, Ausgliederung von Profiabteilungen, Formwechsel e.V. in gGmbH oder gAG, etc.)
  • Umfassende und laufende steuerliche Beratung gemeinnütziger wie nicht-gemeinnütziger Vereine und Verbände
  • Spezialisierte laufende Buchhaltung und Steuerberatung für Vereine und Verbände
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen und sonstigen Tätigkeiten mit den Finanzbehörden
  • Einzelfallberatung zu speziellen Vereins- und Verbandsrechtlichen Problemen, z.B. bzgl. der Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder bzgl. schwieriger umsatzsteuerlicher Fragen
  • Beratung bei drohendem Entzug der Gemeinnützigkeit und des damit verbundenen steuerbegünstigten Status

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt, dies gilt für Unternehmen ebenso wie im privaten Bereich.

Besonders bei Unternehmen können Erbschafts- und Schenkungssteuer existentiel sein . Steuern, Abfindungen, Erbverteilungen und gesellschaftsrechtliche Fragen sind genauso zu bedenken wie etwa Ihre Wünsche in Bezug auf die Zukunft Ihres Unternehmens und dessen Mitarbeitern.

Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt berät Sie kompetent und umfassend dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

  • Individuelle Nachfolgestrategien von (Familien-) Unternehmen
  • Kompetente Betreuung bei Schenkungen und Erbschaften
  • Steueroptimale Gestaltung von Testamenten
  • Vorausschauende Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge zur Wahrung des Vermögens und Bestandssicherung des Unternehmens
  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung sowie Schenkungssteuererklärung
  • Unterstützung bei Abwicklung der anfallenden Korrespondenz mit Finanzamt, Nachlassgericht und Notar

Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt, dies gilt für Unternehmen ebenso wie im privaten Bereich.

Besonders bei Unternehmen können Erbschafts- und Schenkungssteuer existentiel sein . Steuern, Abfindungen, Erbverteilungen und gesellschaftsrechtliche Fragen sind genauso zu bedenken wie etwa Ihre Wünsche in Bezug auf die Zukunft Ihres Unternehmens und dessen Mitarbeitern.

Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt berät Sie kompetent und umfassend dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

  • Individuelle Nachfolgestrategien von (Familien-) Unternehmen
  • Kompetente Betreuung bei Schenkungen und Erbschaften
  • Steueroptimale Gestaltung von Testamenten
  • Vorausschauende Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge zur Wahrung des Vermögens und Bestandssicherung des Unternehmens
  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung sowie Schenkungssteuererklärung
  • Unterstützung bei Abwicklung der anfallenden Korrespondenz mit Finanzamt, Nachlassgericht und Notar

Vertretung im Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Allgemeines Recht und Steuerrecht sind eng miteinander verknüpft. Das zeigt sich vor allem, wenn man sich in den Widerspruch zu einer behördlichen Entscheidung begibt. Schnell geht es hier nicht mehr nur um die strittigen Inhalte, sondern vor allem auch um die Einhaltung gesetzter Termine, Fristen und Vorgaben.

Speziell für diese Situation bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungen.

Wir prüfen, begleiten und vertreten Sie

  • Steuerbescheide und erheben gegebenenfalls Einspruch
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen
  • Besprechungen mit Behörden oder Dritten bezüglich abgaberechtlicher Belange
  • Verfahren vor dem zuständigen Finanzamt, vor dem Finanzgericht oder Bundesfinanzhof
  • Steuerstrafverfahren

Steuerliche Gutachten

Nicht nur in globalen Wirtschaftsprozessen spielen Gutachten auf dem Gebiet wirtschaftlicher Betriebsführung eine wichtige Rolle. Steuerliche Gutachten bilden die Basis um auch in Ihrem Unternehmen bei Fragen der Rechnungslegung oder bei gesellschaftrechtlichen Problemstellungen beantworten zu können.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein Rating erstellen oder den Wert Ihres Unternehmens ermitteln wollen, oder sogar dessen Sanierungsfähigkeit im Rahmen einer Insolvenz zu prüfen ist. Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt unterstützt Sie mit der Ermittlung und Aufbereitung belegbarer Zahlen.

Grundlage unserer gutachterlichen Tätigkeit sind unsere umfangreichen Kompetenzen, langjährige Berufserfahrung und persönliche Integrität. Dabei achten wir auf die Einhaltung des Neutralitätsgebots und erarbeiten unabhängige und unparteiliche Gutachten.

Themen und Formen der steuerlichen Betrachtung durch Gutachten können sein:
  • Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Wertermittlung (Unternehmen, Unternehmensbereiche, Assets)
  • Ermittlung angemessener Abfindungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Planungsrechnungen
  • Beurteilungen von Auswirkungen des Doppelbesteuerungsabkommens bei Gründung von ausländischen Betriebsstätten, Niederlassung oder Gesellschaften
  • Gerichtsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Auseinandersetzungsgutachten
  • Fragen der Überschuldung (Zeitpunkt des Eintritts, Ausmaß, Ursachen, Beseitigung)
  • Sanierungsfähigkeit vor oder im Rahmen einer Insolvenz

Existenzgründungen

Viele haben eine gute Geschäftsidee und träumen von der Selbstständigkeit. Oftmals scheitern Existenzgründen aber schon beim Start, durch Fehler in der Vorbereitung und Durchführung. Die meisten Fehler lassen sich durch im Vorfeld schon durch eine gewissenhafte und professionelle Planung vermeiden.

Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt berät Sie bei Ihrer Existenzgründung, gibt viele wertvolle Infos und hilft pragmatisch, damit Sie einen erfolgreichen und risikominimierten Unternehmensstart haben.

Beratung und Infos zur Existenzgründung zu folgenden Bereichen:
  • Unternehmensplanung (Aufwand/Ausgaben), Ergebnisplanung, Kapitalbedarfsplanung und Finanzierungsplanung, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan
  • Unterstützung bei der Erstellung von einem Businessplan
  • Erstellung eines Businessplans für den Existenzgründer
  • Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform aus steuerlicher Sicht (Einzelunternehmen, e. K., OHG, GbR, KG, GmbH, UG haftungsbeschränkt bzw. sog. Mini-GmbH, Ltd.)
  • Info zu Melde- und Eintragpflichten bei der Existenzgründung (z.B. IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft)
  • Gewerbeanmeldung
  • Eintragung beim Handelsregister
  • Beratung bei Unternehmenskauf
  • Steuerberatung hinsichtlich Steuerarten
  • Steuerberatung hinsichtlich Gewinnermittlung und EDV-Software
  • Aufklärung über die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeiten (inkl. ELSTER)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt
  • Beantragung einer Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Einrichtung der Buchhaltung
  • Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen beim Finanzamt
  • Persönliche Absicherung der Existenzgründer
  • Beantragung von Gründungszuschuss und Fördermaßnahmen für Existenzgründung, staatlichen Finanzierungshilfen und Zuschüssen bei der Firmengründung

Rechtsformwahl

Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Mischformen – es gibt viele Möglichkeiten – welche Rechtsform paßt am besten zu Ihrem Unternehmen?
Nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich diese Frage, sondern auch bei veränderten Rahmenbedingungen. Die Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt unterstützt Sie bei der Wahl einer passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen. Diese Wahl wird im Wesentlichen von drei Hauptmotiven bestimmt: Der Begrenzung der Haftung, der Optimierung der Unternehmensnachfolge sowie der Reduzierung der Steuerbelastung. Wir achten darauf, dass die Wahl der Rechtsform auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wird

Neben steuerlichen Kriterien sind bei der Rechtsformwahl oder Umwandlung folgende Kriterien wichtig:

  • Gründungsaufwand
  • Leitungsbefugnisse
  • Haftung der Gesellschafter
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung, Entnahmerecht
  • Rechnungslegung, Publizitätsvorschriften, sonstige Aufwendungen der Rechtsform
  • Mitbestimmungsrechte
  • Konsequenzen bei Unternehmensverkauf
  • Altersversorgung des Firmeninhabers
  • Rechtsformbedingte Mehrkosten
  • Variabilität im Bezug auf Änderung im Bereich der Beteiligten und der Beteiligungsverhältnisse
  • Vertretung und Geschäftsführung des Unternehmens
  • Umfang, Inhalt sowie Prüfungs- und Offenlegungspflichten des Jahresabschlusses
  • Finanzierungsalternativen mit Eigen- und Fremdkapital

Nachfolgend ein kleiner Überblick über mögliche Rechtsformen:

Unternehmensnachfolge

Nach einer vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie in Auftrag gegebenen Studie stehen im Zeitraum 2011 bis 2015 in Bayern rund 20.200 Familienunternehmen mit zusammen etwa 304.000 Arbeitsplätzen zur Unternehmensnachfolge an. In über 90 Prozent der Nachfolgefälle ist das altersbedingte Ausscheiden des Inhabers der Grund für die Unternehmensnachfolge. Die übrigen Fälle sind durch Unfall, Krankheit oder Tod bedingt. Jede dritte Nachfolge steht erfahrungsgemäß früher als geplant an. Damit Unternehmensübergaben erfolgreich verlaufen, ist es deshalb wichtig, diese frühzeitig und systematisch anzugehen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium

Unternehmensnachfolge ist eine wichtige, oftmals existentielle Entscheidung – unabhängig von der Unternehmensgröße. Was wird dann aus dem Unternehmen? Um dessen Fortbestand zu sichern, muss es in neue Hände übergeben werden. Oftmals wird die Unternehmensnachfolge erst sehr spät und unter Handlungsdruck diskutiert und angegangen. Dadurch wird unter Umständen das eigene Lebenswerk und die Altersvorsorge aufs Spiel gesetzt.

Garanten für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist die frühzeitige Gestaltung und Vorbereitung. Die Steuerkanzlei Kraus in Ingolstadt, berät Sie kompetent auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge – steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich.

Beratung und Infos zur Unternehmensnachfolge in den Bereichen:
  • Benennung der Übergabeziele
  • Prüfung der unterschiedlichen Übergabemodelle
    • Familiennachfolge
    • Nachfolge durch einen Externen
    • Unternehmensverkauf
    • Unternehmensaufgabe
  • Zahlungsmodalitäten und Prüfung der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Modelle der Kaufpreiszahlung,
  • Ggf. Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften
  • Erstellung eines Übergabefahrplans (Eintrittszeitpunkt des Nachfolgers, künftige Rolle des Altinhabers, Austrittszeitpunkt des Altinhabers, Definition der Aufgaben und Kompetenzen des Nachfolgers und des Altinhabers)
  • Due Diligence Prüfung (sorgfältige Analyse des Unternehmens durch den Käufer) und Ermittlung des Unternehmenswertes